Grundreinigung:
Grundreinigungen werden in kleineren Haushalten in der Regel ein- bis zweimal jährlich durchgeführt. In Gewerberäumen oder Büros sind kürzere Zeitabstände empfehlenswert, da sich in ihnen gewöhnlich mehr Menschen aufhalten.
Die Grundreinigung beinhaltet die Reinigung von Bereichen, die bei der regelmäßigen Unterhaltsreinigung üblicherweise nicht inbegriffen sind:
- alles über ein Meter achtzig
- Innenschränke
- verrücken von Mobiliar
- Türblätter/Türrahmen
- Lampen
- Heizkörper
- Steckdosen
- Fußbodenleisten
- Wasch- und Spülmaschinen
- und weitere
Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam einen Reinigungsplan, in dem feste Zeiten und regelmäßige Abstände für die Grund- und Unterhaltsreinigung festgelegt werden.